Ohne nähere Bestimmung Geheiligtes fällt an den Tempelschatz. auch wenn es Tiere sind, die als Opfertiere auf dem Altar dargebracht werden können, s. die Ansicht des R. Elieser Schekal. IV, 7.
für den Tempelschatz kann alles geheiligt werden. auch Steine und Holz (Raschi: Holz kann auch für das Altarfeuer geheiligt werden), auch fehlerbehaftete und unreine Tiere (Maim. Comm.). Nach dem Talmud bedeutet das חל על הבל, dass auch abgehobelte Späne und abgefallenes Laub von für den Tempelschatz geheiligten Bäumen dem Verbot der Veruntreuung unterliegen (vgl. Meïla III, 8); danach wäre zu übersetzen: „bei für den Tempelschatz Geheiligtem erstreckt sich die Heiligkeit auf alles“.
man macht sich auch an daraus erst entstandenen Dingen. wie an der Milch oder an Eiern von dafür geheiligten Tieren (vgl. Meïla III, 5).
und die Priester ziehen aus ihnen gar keinen Nutzen. während von den meisten Altaropfern auch den Priestern etwas zufällt.