Mit dem Worte תמורה wird sowohl das „Austauschen“ eines Opfertieres mit einem anderen nichtheiligen Tiere wie das als „Aus- tausch“ für ein Opfertier bestimmte Tier bezeichnet. Nach Lev. 27,10 darf man ein zum Opfer geweihtes Tier nicht mit einem anderen Tiere austauschen, tut man es dennoch, so behält trotzdem das Opfertier seine Heiligkeit, zu der es geweiht worden ist, dieselbe geht aber zugleich auch auf das andere Tier über, das man als Austausch für es bestimmt hat. Der Traktat Temura enthält zunächst die näheren Ausführungen zu diesem Temura-Gosetze, dann aber auch eine ganze Anzahl von anderen Bestimmungen über für den Altar bezw. für den Tempelschatz geheiligte Tiere, insbesondere welche Tiere nicht als Opfer dargebracht werden dürfen, und was mit solchen zu Opfern bestimmten Tieren zu geschehen hat, die nicht ihrer Bestimmung gemäss als Opfer dargebracht werden können. Der Traktat hat 7 Abschnitte, die folgenden Inhalt haben: 1. Auf welche Opfer und Opferteile sich die Bestimmungen über den Austausch beziehen und wer einen solchen vornehmen kann. Dass ein erst durch Austausch mit einem Opfertiere heilig gewordenes Tier nicht weiter wieder ein anderes durch Austausch heilig macht. Einige ähnliche Bestimmungen bei anderen Gesetzesvorschriften. 2. Bestimmungen, in denen sich Privatopfer von Gemeindeopfern unterscheiden. Worin die Bestimmungen über Opfertiere weitergehen als die über mit ihnen ausgetauschte und umgekehrt. 3. Wie mit den Tieren, die mit Opfertieren ausgetauscht worden sind, und mit den von ihnen und von den Opfertieren selbst geworfenen Jungen zu verfahren ist. 4. Besondere Bestimmungen für mit einem Sündopfertiere ausgetaúschte Tiere und von einem solchen geworfene Junge. Wie zu verfahren ist, wenn ein Sündopfertier oder das dafür, bestimmte Geld verloren gegangen ist und sich erst wiedergefunden hat, nachdem bereits ein anderes Tier an seiner Stelle dargebracht worden ist. Wie, wenn ein anderes Tier oder anderes Geld nur erst an seiner Stelle abgesondert worden ist. Wenn es sich herausstellt, dass das wiedergefundene Tier oder das an seiner Stelle abgesonderte oder beide untauglich zum Opfer sind. Wenn ein Sündopfertier vor seiner Darbringung einen Leibesfehler bekommen hat. 5. Dass man das Junge im Mutterleibe eines Tieres, sei es einer Erstgeburt oder irgend eines anderen Opfers oder nichtheiligen Tieres, zu jeder Art von Opfer bestimmen kann. Dass man ein trächtiges Muttertier und sein Junges jedes zu einer anderen Opferart bestimmen kann. Dass man ein Tier auch als Austausch für zwei verschiedenartige Opfertiere zugleich bestimmen kann. Wie ein Tier als Austausch für ein anderes bestimmt wird. 6. Ueber אתנן זונה ,נעבד ,מוקצה und מחיר כלב, was als solches gilt und deshalb nicht zu Opfern verwendet werden darf. Ueber Junge, die von für den Altar untauglichen Tieren geworfen worden sind. Dass man Opfertiere, die trefa geworden sind, nicht auslösen darf. 7. Bestimmungen, die nur für das, was für den Altar geheiligt worden, und solche, die nur für das, was für den Tempelschatz geheiligt worden, und solche, die für beides gelten. Welche für den Gebrauch verbotene Dinge vergraben werden müssen, und für welche Dinge das Verbrennen Vorschrift ist.