Waren sie. der Priester mit dem Räucherwerk und der ihn mit der gefüllten Kohlenschaufel begleitende Priester.
zwischen dem Ulam und dem Altar angelangt. um von dort in den Hechal hineinzugehen.
nahm einer die Magrefa. מגרפה s. oben III Note 57. Nach den meisten Erklärern ist hier nicht das dort genannte kunstvolle Musik-Instrument gemeint, denn ein solches hätte man wohl nicht hingeworfen, um ein recht lautes Geräusch hervorzurufen sondern irgend ein anderes ebenfalls der Form nach einer Schaufel ähnliches Gerät das man deshalb auch מגרפה nannte. Abr. b. Dav. dagegen erklärt dort zur Mischna dass auch hier daselbe Musik-Instrument gemeint sei, nur bedeute זרק hier nicht „werfen“, sondern trop. „es unvermittelt alle seine Töne zugleich hervorstossen lassen“, ähnlich wie: נזרקת מפי החבורה (Pessach 64 a u. ö.).
Hörte ein Priester. der ausserhalb des Heiligtums war.
um sich niederzuwerfen. nach Beendigung des Instandsetzens des Leuchters und Darbringung des Räucherwerks (s. weiter VII, 1). Auch den Priestern war das Betreten des Innern des Heiligtums ausser zum Zwecke einer Opferhandlung verboten (s. Menach 27 b); um sich dort niederzuwerfen, durften aber nach Maim. (הלכות ביאת מקדש II, 4) auch die Priester, die nicht an den Opferhandlungen beteiligt waren, hineingehen, nach der Ansicht anderer war ihnen dieses jedoch nur am Schluss des täglichen Morgen- und Nachmittag-Opferdienstes erlaubt (s. Tif. Jisr.).
und eilte er auch herbei. um, nachdem er ein Tauchbad genommen, hineinzugehen und sich niederzuwerfen.
den Gesang vorzutragen. d. h. sich zur Teilnahme an dem Gesang vorzubereiten, s. weiter VII, 3.
und der Vorsteher des Opfer-Beistands. S. Taan. IV, 1.
liess die Unreinen. diejenigen Priester aus der in der Woche den Dienst versehenden Priester-Abteilung, die, weil sie unrein waren, das Heiligtum nicht betreten konnten. Nach Tif. Jisr. sind, da der Vorsteher des Opferbeistandes sie hinführte, zu dem auch Israeliten gehörten, auch die zum Opferbeistande gehörenden Israeliten gemeint, die, weil sie unrein waren, nicht die Opferhalle hatten betreten können, um, wie es ihre Pflicht war, beim Schlachten der Opfer zugegen zu sein.
sich am Ost-Tore. Manche lesen (so Abr. b. Dav.): בשערי מזרח. Bis an das Osttor in der Mauer des Tempelbergs, das den Namen שער המזרח führte, war allen Unreinen bis auf den Aussätzigen, dem die ganze heilige Stadt verboten war, der Zutritt gestattet. Nach Tosaf. (Pessach. 82 a v. היח מעמיד) ist hier aber das weiter hinein gelegene Tor zum Frauen-Vorhof gemeint, bis auf den durch eine Toten-Unreinheit Verunreinigten, dem durch rabbinische Vorschrift das Betreten des zwischen der Mauer des Tempelbergs und dem Frauen-Vorhof gelegenen Raumes verboten war, war auch bis dorthin allen Unreinen der Zutritt gestattet.
aufstellen. Es geschah dies nach einer Ansicht im Talmud (a. a. O.), um sie zu beschämen, weil sie sich nicht vor einer Verunreinigung gehütet hatten, nach einer anderen, um sie vor dem Verdacht zu bewahren, dass sie um einer anderen Abhaltung willen nicht zur Teilnahme am Opferdienst erschienen waren. Nach Maim. (Comment.) sind unter הטמאים hier Aussätzige zu verstehen, die am achten Tage nach ihrer Heilung an das zum Männer-Vorhof führende Nikanor-Tor geführt wurden, um dort sofort nach Vollendung des Morgenopfers mit dem Blute des von ihnen dargebrachten Schuldopfers besprengt zu werden (s. Negaim XIV, 8 u. 9). In seinem Ritualwerke bringt er dagegen diese Erklärung nicht, sondern scheint er der ersteren mit der im Talmud gegebenen Begründung besser übereinstimmenden Auslegung zu folgen (s. הלכות תמידין ומוספין VI, 5).