Einleitung. Dieser erste Tractat in der Ordnung der Feste enthält eine grosse Anzahl von Vorschriften, welche sich auf die Heiligung des siebenten Tages der Woche beziehen und in vielen Stellen der תורה verzeichnet sind. Die Heiligung kann sich durch das Gebot kund geben, den Sabbath durch besondere Kleidung, durch Speise und frohes Beisammensein, namentlich zu religiösen Zwecken, auszuzeichnen, theils durch Ruhe, also Enthaltung von jeglicher Arbeit. Wiederum zeigt sich hier die Nothwendigkeit der mündlichen Lehre, da durch die schriftliche nicht genau angegeben iṣt, welche Arbeit verboten ist; man hätte ja auch das Essen und das Gehen als eine Arbeit ansehen können. Die Tradition hat 39 ,,Hauptarbeiten“ als am Sabbath verboten angenommen und zwar alle diejenigen, welche beim Bau der Stiftshütte zur Anwendung kamen, da die Beobachtung des Sabbath an der Spitze des Baues der Stiftshütte vermerkt ist Die vorzüglichsten Stellen, in denen des Sabbaths im Pentateuch Erwähnung geschieht, sind folgende: Genesis 2, 3; Exodus 16, 23—30; Exodus 20, 8—11; Exodus 23, 12; Exodus 31, 13—16; Exod. 34, 21; Leviticus 19, 30; Numeri 28. 9; Deuteron. 5, 12—15. — Der Tractat Sabbath ist sehr umfangreich; er enthält 24 Abschnitte. Da durch die Beobachtung des Sabbath gleichsam der Glaube an einen Schöpfer, der die Welt aus Nichts hervorgebracht hat, offenbart wird, die Nichtachtung desselben jedoch eine Gottesläugnung in sich schliesst, so sind die Strafen für die Entweihung des Sabbath auch sehr streng bemessen worden. Wer vorsätzlich bei Verwarnung durch Zeugen das Sabbathgesetz übertritt, wurde mit Todesstrafe, u. z. mittelst Steinigung, belegt. Geschah die Entweihung vorsätzlich ohne Zeugenverwarnung, so war כרת (Ausrottung) die Strafe. Hatte Jemand aus Versehen (בשוגג), indem er entweder, nicht bedachte, dass es Sabbath ist, oder nicht wusste, dass diese Arbeit verboten sei, dieselbe begangen, so muss er ein Sündenopfer (חטאת) bringen.—In Bezug auf einzelne Sabbath-Verordnungen kommen vier verschiedene Orte in Betracht: 1) רשות הרבים = ein öffentlicher Ort, an welchen Jeder ein Recht hat, z. B. eine Landstrasse, jede wenigstens 16 Ellen breite unbedeckte, an beiden Seiten offene Gasse und jeder Marktplatz; 2) היחיד רשות = ein Privatort, jeder zehn Handbreit tiefe und vier Handbreit breite, Vertiefung, eine steinerne, eben so hohe wie breite Mauer, ein von mindestens eben so hoben wie breiten Wänden eingeschlossener Raum im Freien oder auf Schiffen, Thürmen u. s. w., ferner eine mit Mauern umgebene und nächtlich geschlossene Stadt. 3) כרמלית*) = ein Ort, der zu jenen beiden nicht gehört, indem er entweder ganz frei liegt, wie das Meer, eine Ebene etc., oder bei gehöriger Breite nur die Höhe (und Tiefe) von drei bis zehn Handbreiten hat, oder nur von drei Seiten umgeben und an der vierten offen ist. 4) מקום פטור = ein gesetzlich freier Ort ist ein solcher, der über drei Handbreiten hoch oder tief ist, aber nicht vier Handbreiten im Geviert hat.