Der Traktat פרה, ein verkürzter Ausdruck für פרה אדומה, enthält die Bestimmungen über die unter den peinlichsten Vorsichtsmassregeln vorzunehmende Herstellung des mit der Asche einer verbrannten roten Kuh gemischten Sprengwassers, מי חטאת genannt, womit jeder Mensch und jeder Gegenstand, der durch eine Toten-Unreinheit אב הטומאה geworden war, zweimal, am dritten und am siebenten Tage, besprengt werden musste, um durch ein Tauchbad wieder rein werden zu können, und über die Besprengung mit diesem Wasser und seine Wirkung auf die mit ihm in Berührung kommenden Menschen und Gegenstände (Num. Cap. 19). Der Traktat besteht aus 12 Abschnitten. Die ersten vier Abschnitte handeln von der Herstellung der Asche: Wie das zu schlachtende und zu verbrennende Tier beschaffen sein musste und was es zur Verwendung für diesen Zweck untauglich machte (I und II). Wie der Priester, der das Schlachten und Verbrennen vornehmen sollte, hierfür vorbereitet wurde (III, 1—8). Das Schlachten der Kuh, die mit dem Blut des geschlachteten Tieres vorzunehmenden Sprengungen, das Verbrennen der Kuh und das Aufsammeln der Asche (III, 9—IV Ende). Es folgen die Bestimmungen über die für die Asche und für das Wasser zu verwendenden Gefässe (V). Ueber das Einschütten der Asche in das Wasser (VI, 1—3). Wodurch das für das Sprengwasser bestimmte Wasser beim Schöpfen oder nach dem Schöpfen untauglich werden konnte (VI, 4—VIII, 1). Wie beim Einschütten der Asche der Einschüttende durch das Wasser selbst unrein werden konnte und einige dem ähnliche Fälle bei anderen Unreinheitsgesetzen (VIII, 2—7). Welches Wasser für das Sprengwasser verwendet werden durfte (VIII, 8—11). Die letzten Abschnitte enthalten die Bestimmungen, wodurch Sprengwasser untauglich (פסול) und wodurch es unrein (טמא) wurde, und welche Folgen beides hatte (IX). Ueber das Unreinwerden des Sprengwassers und der sich damit Beschäftigenden durch Berührung mit anderen selbst reinen Gegenständen und des Gefässes mit Asche oder Sprengwasser durch Niedersetzen auf einen unreinen Ort (X). Erschwerende Bestimmungen über das Unreinwerden des Sprengwassers im Vergleich zu denen über das Unreinwerden von Heiligem und von Hebe (XI, 1—6). Ueber den Ysop, der zum Besprengen verwendet wurde (XI, 7—9), und beim Besprengen zu beobachtende Bestimmungen (XII und XIII).