Hat geschöpftes Wasser und Regenwasser. Das tauglich ist, aber weniger als 40 Sea beträgt.
sich auf dem Hofe oder in der Vertiefung. ׳עוקה verwandt mit חקק = aushöhlen, eine Grube, die zum An sammeln von Wasser dient.
oder auf den Stufen zur Höhle. In der sich die Tauche befindet.
vermischt. Es ist gleich, ob die beiden Wasserarten auf dem Hofe sich vermischt haben, wo die Vermischung doch nur eine oberflächliche war, indem Teile von der einen Wasserart in die andere eingedrungen sind, oder ob sie in einer Grube sich vermischt haben, wo die Vermischung eine vollständige war, oder ob sie erst auf den Stufen zur Tauche sich vermischt haben, wo sie bis dahin ganz getrennt voneinander geflossen sind (יו״ב).
so ist es. Wenn sie nach ihrer Vermischung drei Handbreiten weit auf durchlässigem Boden geflossen und dann in die Tauchgrube hineingeflossen sind. Auch geschöpftes Wasser wird für die Tauche tauglich, wenn es wenigstens drei Handbreiten weit auf durchlässigem Boden sich hingezogen hat (המשכה s. V. M. 11) und dann erst in die Tauche hineingeflossen ist. Jedoch muss immer der größere Teil der 40 Sea der Tauche ursprünglich taugliches Wasser sein und nur weniger als die Hälfte solches durch המשכה tauglich gewordenes geschöpftes Wasser.
Wann ist dieses. Dass die Tauche tauglich ist, wenn mehr als die Hälfte Regenwasser war.
Ist es. Das geschöpfte und das Regenwasser, ohne sich vermischt zu haben.
beides in das Wasser hineingeflossen. Ohne vor-her drei Handbreiten weit auf durchlässigem Boden hingeflossen zu sein.
ist es untauglich. Weil weniger als 40 Sea taugliches Wasser durch das Hineinfallen von drei Log geschöpften Wassers untauglich werden.