Nach der Ausdrückung. Beim Vogel-Ganzopfer wurde das Blut überhaupt nicht gesprengt, sondern nur durch Pressen des Halses an die Altarwand ausgedrückt (s. Sebach. VI, 5).
und es unterliegt der Veruntreuung. da es ganz auf dem Altar geopfert wird.
bis [die Asche] nach dem Aschenplatz. בית הדשן s. Sebach. V Note 21.
herausgebracht wird. Nach Rab (s. Talmud) ist damit gemeint: bis die Asche nach dem Aschenplatz herausgeschafft werden kann, d. i. nachdem die Aschenhebe am Morgen vom Altar abgehoben worden ist, weil damit alles, wozu das Opfer bestimmt ist und was damit auszuführen ist, erfüllt worden ist und eine danach noch erfolgende Nutzniessung von der auf dem Altar zurückgebliebenen Asche nicht als eine Veruntreuung an Gottgeweihtem (קדשי ה׳) gelten kann und deshalb nur noch nach rabbinischer Verordnung verboten ist; nach R. Jochanan unterliegt auch die zurückgebliebene Asche so lange noch der Veruntreuung, bis sie nach dem Aschenplatz herausgeschafft worden ist, da auch dieses Hinausschaffen der Asche Vorschrift ist.