Nesech-Wein ist verboten und macht verboten. Dies scheint Note 57 zu widersprechen, wonach der verbindende Strahl auch den Wein im oberen Gefäße verboten macht. Nach dem Talm. gilt daher die vorliegende Bestimmung nur für den Fall, dass der Strahl vom oberen Gefäße bereits abgebrochen ist, während dessen unteres Ende mit dem verbotenen Weine in Berührung kommt.
durch noch so Wenig. Und auch der Strahl, sobald dessen unteres Ende den Nesech-Wein berührt hat (Talm.).
Wein. Den damit vermischten Wein.
Wasser. Wenn auch noch so wenig Nesech-Wein mit noch so viel anderem Weine vermischt worden.
Wein. Nesech-Wein.
unter Wasser oder Wasser. Das dem Götzen gespendet wird.
Das ist die Regel. Diese Regel gilt nach der Halacha nur von Nesech- Wein (oder Libations-Wasser) und Tebel (uuverzehnteter Frucht); dagegen machen andere verbotene Dinge sowohl Gleichartiges als Ungleichartiges nur durch Beigeben eines Geschmackes verboten. Bei Ungleichartigem, wobei der Geschmack geprüft werden kann, wird es entweder durch einen Israeliten (bei Dingen, die manchem Israeliten erlaubt sind, wie die Hebe dem Priester) oder durch einen Nicht-Israeliten festgestellt, ob das Erlaubte einen Geschmack vom Verbotenen erhalten hat. Bei Gleichartigem oder, wenn sonst der Geschmack nicht festzustellen ist, gilt das Verbotene als aufgehoben (בטל), wenn das Erlaubte sechzigmal so viel ist, als das Verbotene. Hebe gilt nur in 100, ערלה und כלאי הכרם in 200 als aufgehoben, s. Orla II, 1.